Haftung für Unfälle bei Schnee und Eis

Jeder Eigentümer eines Grundstücks hat grundsätzlich die Pflicht, alle Gefahren, die von seinem Grundstück ausgehen, zu beseitigen.
Im Winter kommt eine zusätzliche Pflicht dazu: Flächen eis- und schneefrei halten – Winterzeit ist Unfallzeit! Passiert ein Unfall, stellt sich sofort die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Stürze durch Ausrutschen auf glatten Wegen und Flächen sind schnell passiert, die Folgen oft schmerzhaft und kostspielig. Das gilt auch für Unfälle mit Fahrzeugen, egal ob Blechschaden oder Personenschaden.

Wenn Sie den Winterdienst an uns vergeben, entlasten wir Sie hinsichtlich der Haftung für Unfälle durch winterliche Witterung. Sie geben vor, zu welchen Zeiten Ihr Gelände verkehrssicher sein muss. Wir kümmern uns um alles weitere, so dass Sie auch bei Schnee und Glatteis entspannt bleiben können.