Gehölzschnitt und Vogelschutz

Immer mehr Menschen entdecken ihre Vorliebe für gefiederte Freunde. Während der Lockdowns
nahm das Interesse an der Natur und auch an der Vogel-Beobachtung zu. Auch in der Grünpflege haben wir ein Auge für Vögel – Grünpfleger sind gesetzlich zum Schutz der Vögel und ihrer Nester verpflichtet, wenn sie in deren Lebensräumen eingreifen.

Im Frühjahr bauen Vögel Nester und Bruthöhlen in die Gehölze und nutzen diese oft noch bis in den Spätsommer für eine zweite Brut. Dem trägt das Naturschutzgesetz Rechnung und untersagt von 1. März bis 30. September sämtliche größeren Schnitt- oder Rodungsarbeiten an Hecken, Sträuchern und Bäumen. Kleinere Pflege- und Formschnitte sind jedoch erlaubt, und teilweise aus Gründen der Verkehrssicherung sogar vorgeschrieben.